5.1 Lehnt ein Liegenschaftseigentümer oder eine Behörde die Anbringung oder Ausspielung von Werbung ab oder verlangt deren Entfernung, endet der Vertrag hinsichtlich dieses Vertragsgegenstandes.
5.2 Dem Auftraggeber stehen daraus keinerlei Ersatz- oder Schadenersatzansprüche zu.