3.1 Der Auftraggeber ist allein für den Inhalt der Werbung sowie die Beachtung behördlicher Vorschriften verantwortlich. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte der Werbung nicht gegengeltendes Recht, vertragliche Verpflichtungen des Auftraggebers oder gegen Punkt 4. der AGB (unzulässige Werbeinhalte) verstoßen, hält monitorwerbung dafür schad- und klaglos und übernimmt auch die Kosten einer allfällig erforderlichen rechtsfreundlichen Vertretung von monitorwerbung.
3.2 monitorwerbung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, werbliche Inhalte des Auftraggebers, die gegengeltendes Recht, vertragliche Verpflichtungen oder gegen Punkt 4. der AGB verstoßen, umgehend aus dem Verkehr zu ziehen. monitorwerbung verpflichtet sich in einem derartigen Fall den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Wird von monitorwerbung von diesem Recht Gebrauch gemacht, steht monitorwerbung dennoch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt zu.
3.3 Für Werbemittel, die monitorwerbung zu Unrecht aus dem Verkehr gezogen hat, steht monitorwerbung kein Entgeltanspruch zu. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind aber auch in diesem Fallausgeschlossen.
3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Inhalte seiner Werbung bzw. seines Contents regelmäßig dahingehend zu kontrollieren, dass diese den Verpflichtungen gemäß Punkt 3.1 entsprechen.