2.1 Der Umfang der jeweils zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Kunden/die Agentur. Auf das Vertragsverhältnis sind jene Teile der vorliegenden AGB anzuwenden, die dem Grundgeschäft/den Grundgeschäften des Vertrages zugrunde liegen.
2.2 Aufträge werden nur in schriftlicher Form gemäß den Vorschriften des § 886 ABGB entgegengenommen, wobei die Übermittlung als E-Mail dem Schriftlichkeitserfordernis genügt. Die Annahme von Aufträgen erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch hier genügt ein E-Mail) der monitorwerbung. Mündliche sowie zusätzliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich von der monitorwerbung bestätigt werden, haben keine Gültigkeit. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der monitorwerbung.
2.3 Der Kunde wird monitorwerbung zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind.
2.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann durch jeden der Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der jeweils einjährigen Verrechnungsperiode mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden.