16. Geheimhaltung, Datenschutz

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16. Geheimhaltung, Datenschutz

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16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung aller Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Zuge des jeweiligen Vertrags bekannt werden, dies auch nach Ablauf des jeweiligen Vertrags. Der Auftraggeber übergibt diese Pflicht auch auf seine Mitarbeiter und weist dies der monitorwerbung auf Verlangen nach. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass alle Daten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag wie insbesondere dessen Inhalt, Aktenzahl, Name/Firma, Titel, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Kontoverbindung und sonstige Daten bei der monitorwerbung zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für die Übermittlung von Newslettern und Angeboten automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.