14. Kennzeichnung, Referenz

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14. Kennzeichnung, Referenz

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14.1 monitorwerbung ist berechtigt, ihre Leistungen zu kennzeichnen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

14.2 monitorwerbung ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet‐Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen (Referenzhinweis).