12.1 Kurzfristige Aufträge können nur bis spätestens vier Wochen vor Aushangs- bzw. Laufzeitbeginn entgeltfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritt innerhalb dieser Frist wird eine Stornogebühr in der Höhe von 100 % (in Worten: hundert Prozent) in Rechnung gestellt. Aufträge für Dauerwerbung können nur bis spätestens drei Monate vor Laufzeitbeginn entgeltfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritt innerhalb dieser Frist wird eine Stornogebühr in Rechnung gestellt; diese beträgt bei einem Auftragsrücktritt bis zwei Monate vor Laufzeitbeginn 20 % (in Worten: zwanzig Prozent), ein Monat vor Laufzeitbeginn 30 % (in Worten: dreißig Prozent), und 100 % (in Worten: hundert Prozent) des Jahreswerbeentgeltes, wenn weniger als ein Monat vor Laufzeitbeginn storniert wird.
12.2 Festgehalten wird, dass Kosten der Vergebührung unabhängig von Vertragsrücktritten erforderlichenfalls vom Auftraggeber zu tragen sind und er diesbezüglich monitorwerbung schad- und klaglos stellt.