10.1 Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf eines der auf der Rechnung angeführten Konten zu leisten. Die Fakturierung erfolgt mit Erhalt des schriftlichen Auftrags, jedoch spätestens mit Montage/Einspielung. Der Rechnungsbetrag ist, wenn nichts anderes vereinbart, sofortfällig. Kassenskonti können prinzipiell nicht gewährt werden.
10.2 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber alle durch verspätete Zahlungen verursachten Aufwendungen und Kosten zu ersetzen, die auch als pauschale Mahnspesen in Rechnung gestellt werden können. monitorwerbung ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäftegeltenden Höhe an den Auftraggeber zu verrechnen, es sei denn, den Auftraggeber triff t an der Verzögerung bei der Entrichtung des Entgelts kein Verschulden. In diesem Fall beträgt die Höhe der Verzugszinsen 4 % per anno, wobei der Beweis für die Schuldlosigkeit an der Verzögerung vom Auftraggeber zu erbringen ist.
10.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzubehalten oder mit Forderungen gegen monitorwerbung aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Auftraggebers steht in einemrechtlichen Zusammenhang mit seiner Zahlungsverbindlichkeit und ist gerichtlich festgestellt oder von monitorwerbung anerkannt worden.